
Mehrere Drogendeals: 35-Jähriger ohne Vorstrafe soll direkt ins Gefängnis

Ein 35-Jähriger hat Haschisch und Kokain an mehrere Abnehmer im Kreis Günzburg verkauft. Davon ist die Justiz überzeugt. Er schweigt vor Gericht.

Wenn jemand Drogen kaufen möchte, dann bestellt er bei seinem Dealer in der Regel nicht „20 Gramm Haschisch“ oder „fünf Gramm Kokain“. Es werden Codewörter benutzt, die theoretisch auch etwas anderes bedeuten könnten. Natürlich kennt auch die Polizei diese szenetypische Sprache. Vor Gericht kann die Verklausulierung von Drogenbestellungen trotzdem wichtig werden.
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