Mehrere Drogendeals: 35-Jähriger ohne Vorstrafe soll direkt ins Gefängnis
Ein 35-Jähriger hat Haschisch und Kokain an mehrere Abnehmer im Kreis Günzburg verkauft. Davon ist die Justiz überzeugt. Er schweigt vor Gericht.
Wenn jemand Drogen kaufen möchte, dann bestellt er bei seinem Dealer in der Regel nicht „20 Gramm Haschisch“ oder „fünf Gramm Kokain“. Es werden Codewörter benutzt, die theoretisch auch etwas anderes bedeuten könnten. Natürlich kennt auch die Polizei diese szenetypische Sprache. Vor Gericht kann die Verklausulierung von Drogenbestellungen trotzdem wichtig werden.
So wie in einem Fall, der am Dienstag am Amtsgericht Günzburg verhandelt wurde. Angeklagt war ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen. Er soll, so die Anklage, in neun Fällen Rauschgift an mehrere Abnehmer im Landkreis Günzburg verkauft haben. Insgesamt soll der Mann zwischen September 2017 und August 2018 rund 200 Gramm Haschisch und etwa 40 Gramm Kokain verkauft und damit mehr als 3500 Euro verdient haben. Das Gesetz sieht für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Haftstrafe von nicht unter einem Jahr vor.
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