
Restaurantbesitzer schleuste Ausländer nach Deutschland

Weil er einen Koch aus China illegal nach Deutschland holte, hat das Amtsgericht Günzburg einen Restaurantchef zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Richter Peter Seitzer hatte keinen Zweifel: „Das grenzt an Ausbeutung“, sagte er im Günzburger Amtsgericht. Dort wurde am Donnerstag über den Fall eines Chinesen aus dem Landkreis Günzburg verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, Ausländer einzuschleusen. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, stellte der Richter bei der Urteilsverkündung klar.
Entsprechend schwierig gestaltete sich die Verhandlung. Der chinesische Angeklagte selbst wollte vor Gericht keine Angaben machen. Dass er ein Restaurant betreibt, in dem ein chinesischer Koch das Essen zubereitet, stand fest. Der Rest war Verhandlungssache: Hatte der Restaurantbetreiber den Koch ausgebeutet? War der offizielle Arbeitsvertrag nur zum Schein unterzeichnet worden? Damit der 30-jährige Koch aus China in Deutschland arbeiten durfte, brauchte er einen Arbeitsvertrag.
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