
Rechtzeitig arbeitsuchendmelden
Landkreis Endet das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt, besteht die Verpflichtung, dies rechtzeitig zu melden. Dies bedeutet in der Regel, dass sich Beschäftigte spätestens drei Monate vor Ende ihres Arbeitsverhältnisses persönlich Arbeit suchend melden oder im Falle einer Kündigung, sobald sie davon erfahren. Abhängig vom Wohnort kann man dies in der Agentur für Arbeit in Günzburg tun.
Mit dieser Regelung soll die Arbeitslosigkeit erst gar nicht eintreten, heißt es in einer Mitteilung der Agentur. Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus sei es in der Regel leichter möglich, eine neue Stelle zu finden. Als erster Schritt genüge auch eine telefonische oder Online-Arbeitsuchendmeldung, wenn die persönliche Meldung nachgeholt wird. (pm)
Für die Meldung steht die Rufnummer 01801/555 111 zur Verfügung (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min). Die Online-Arbeitsuchendmeldung kann über die Jobbörse (www.arbeitsagentur.de) erfolgen.
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