Dürfen die Container in Rettenbach stehen bleiben?
Plus In Rettenbach wurde vergangenes Jahr ein Bau im Außenbereich und ohne Genehmigung errichtet. Der Gemeinderat sieht das Vorgehen des Eigentümers kritisch.
Nach dem Flächennutzungsplan ist ein Bau, wie er sich am Ortsrand von Rettenbach hinter der Bebauung „Alte Mühle“ befindet, nicht zulässig. Dieser sorgte in der Sitzung des Rettenbacher Gemeinderats nun für eine längere Diskussion.
Anfang vergangenen Jahres hatte das Landratsamt den Bau eingestellt, dann die Beseitigung der beiden parallel zueinander aufgestellten und mit einer Überdachung verbunden Überseecontainer angeordnet, nachdem für die Anlage keine Genehmigung vorlag und diese sich im Außenbereich befindet. Der Bauherr teilte der Gemeinde anschließend mit, dass es sich um einen sogenannten „Fliegenden Bau“ handle, der für einen gewissen Zeitraum als Zwischenlager für seinen Handwerksbetrieb diene. Er habe jedoch vergessen, diese Information der Gemeinde zukommen zu lassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.