Schäferhund beißt Radlerin in den Hintern
Eine Hundehalterin wird zur einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Schäferhund nicht im Griff hat. Es ist nicht der erste Vorfall.
Dass Hundebesitzer sind für ihre Tiere selbst verantwortlich sind, sollte eigentlich klar sein. Eine 34-Jährige aus dem östlichen Landkreis Günzburg scheint das aber nicht so genau zu nehmen. Zum wiederholten Mal ist sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil ihr frei laufender Schäferhund einen Passanten angefallen hat. Im konkreten Fall attackierte das Tier bei Haldenwang eine Radfahrerin und biss ihr ins Gesäß. Die Frau trug eine zwei Zentimeter lange Schürfwunde davon.
Die Halterin scheint trotzdem wenig Verständnis für die Vorwürfe zu haben. Zwei mal musste die Verhandlung schon verschoben werden, weil sie sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen ließ. Zum dritten Termin schließlich fehlte sie unentschuldigt. Das nötige Attest eines Amtsarztes konnte sie nicht erbringen, Richterin Franziska Braun, Staatsanwaltschaft und zwei geladene Zeuginnen warteten vergeblich. Und so erlebte die ebenfalls anwesende Schulklasse der Realschule Thannhausen gleich, wie kompliziert es mitunter an einem Gericht zugehen kann.
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