Schlepperfahrten für Vereinsfeste sollen legal sein
Ein Kötzer hatte nach einer Fahrt für das Maifest Sozialstunden leisten müssen. Der Freistaat will die Ausnahmeregelung großzügiger auslegen.
Von Berthold Veh
Landkreis Johann Briegel ist beunruhigt. Der Ehrenvorsitzende des Soldatenvereins Reisensburg sorgt sich um das Donaufest, das am 9. Mai über die Bühne gehen soll. Denn der frühere Günzburger Stadtrat hat im Februar die Berichte in unserer Zeitung über den jungen Kötzer Benedikt Pröbstle gelesen. Der 19-Jährige hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres mit Traktor und Anhänger Biertische und Getränke für das Maifest der Kleinkötzer Feuerwehr geholt. Weil Pröbstle zu schnell fuhr, hielt ihn die Polizei an. Am Ende musste sich der Kötzer aber, weil der Getränkeholdienst nicht landwirtschaftlichen Zwecken diente, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Steuerhinterziehung vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Der Richter stellte das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage ein. Pröbstle musste 30 Sozialstunden ableisten.
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