Schließung der Apotheke: Landratsamt nimmt Stellung
Die Günzburger Behörde muss die verfügte Entziehung der Betriebserlaubnis der Apotheke in Jettingen-Scheppach begründen.
Das Günzburger Landratsamt will als Aufsichtsbehörde der Apotheken im Landkreis dem Betreiber der St.-Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach die Betriebserlaubnis entziehen. Das Amt hält ihn für nicht zuverlässig (wir berichteten mehrfach). Der Zeitpunkt für die Schließung – sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides – wäre jetzt eigentlich gekommen. Doch so schnell geht das nicht.
Ob das Ansinnen überhaupt verwirklicht wird – darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Augsburg. Dem liegt inzwischen der Eilantrag vor, den der Rechtsanwalt des Apothekers an das Gericht geschickt hat. Der Antrag wendet sich gegen die Sofortschließung. Inhaltlich wolle das Gericht dazu derzeit nichts sagen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage. Das Landratsamt Günzburg ist aber um eine Stellungnahme gebeten worden – ohne Fristsetzung. „Es ist ja im Sinne des Landratsamtes, zeitnah darauf zu reagieren“, sagt Wolfgang Miller, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die erste Kammer des Gerichts wird – wenn alle erforderlichen Stellungnahmen eingegangen sind und nach sorgfältiger Prüfung – durch Beschluss entscheiden, also ohne mündliche Verhandlung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.