Sie dürfen bleiben, doch wo sollen sie hin?
Anerkannte Asylbewerber drängen auf den Wohnungsmarkt. Das erweist sich als großes Problem für die Kommunen.
Die Freude ist groß bei Asylbewerbern, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich hinter sich gebracht haben. Schwarz auf weiß halten sie ihr Bleiberecht in den Händen. Doch das stellt sie und die Kommunen vor eine große Herausforderung: die Wohnungssuche. Denn wer dauerhaftes Bleiberecht erhält, muss nach geltendem Recht die staatliche Unterkunft verlassen und sich eine Wohnung suchen. Bleibt ein Flüchtling im Erstaufnahmelager, wird er zum sogenannten Fehlbeleger.
„Im Landkreis Günzburg müssten sich derzeit 384 Personen, die noch in Asylunterkünften leben, eine Wohnung suchen. Damit sind zwei Drittel der Bewohner Fehlbeleger“, erklärt Karl-Heinz Thomann, Sprecher des Landratsamtes, auf Nachfrage unserer Zeitung.
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