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Prozess
04.12.2017

Stalker führte „Vernichtungsfeldzug“

Der Stalker von Röfingen muss vier Jahren hinter Gitter. Er hatte laut Landgericht sein Opfer einem Martyrium ausgesetzt und ihm unter anderem schlimme Nachrichten geschickt.
Foto: Franziska Kraufmann/dpa (Symbolfoto)

56-Jähriger hat sein Opfer in Röfingen einem Martyrium ausgesetzt. Der Täter muss vier Jahre hinter Gitter. Warum vor dem Landgericht eine deutlich höhere Strafe im Raum stand.

Das Verfahren gegen den Stalker von Röfingen ist am vergangenen Freitagabend überraschend abgeschlossen worden. Bereits am Ende des zweiten von ursprünglich fünf Prozesstagen und nach fast elfstündiger Verhandlungsdauer erging das Urteil der Memminger Strafkammer. Der seit wenigen Tagen 56 Jahre alte Täter muss vier Jahre ins Gefängnis. Ein weitgehendes Geständnis bewahrte ihn vor einer deutlich höheren Strafe, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Dabei ist Karl A. noch ziemlich gut weggekommen. Ein weiterer schwerer Vorwurf des Anschlags auf das Auto des Opfers wurde mangels Beweisen eingestellt. An dem Wagen war in der Garage ein Bremsventil geöffnet worden, die Hydraulikflüssigkeit lief aus. Die Ex-Freundin des Täters bemerkte jedoch nach wenigen Metern Fahrt, dass etwas nicht stimmte und stellte das Auto bei ihrem Bruder ab. Obwohl der Angeklagte zeitweise als Automechaniker gearbeitet hat und über einen Garagentoröffner verfügte, konnte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden.

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