Strafe für eine „irrige Rechtsauffassung“
Ein 54-Jähriger wirft einer Gerichtsvollzieherin Urkundenfälschung und Betrug vor und bekommt dafür eine Bewährungsstrafe. Er sieht sich als „Justizopfer“ und bringt viele Unterstützer zur Verhandlung mit
Den Gerichtssaal betrat er mit an einen Hüftgurt gefesselten Händen – aber er winkte damit, so gut es eben ging, siegessicher den Zuhörern zu. Ohne Handschellen und mit einer Bewährungsstrafe verließ der 54-Jährige gut zwei Stunden später das Günzburger Amtsgericht. Er war wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung angeklagt.
Weil der Mann zur Hauptverhandlung im November nicht erschienen war und wegen zweifachen Bankrotts und versuchtem Bankrott noch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren offen hat, hatte Richter Roland Groß den Haftbefehl ausgestellt. Weil der Kalender des Richters voll ist und der Angeklagte „über Weihnachten nicht unnötigerweise in U-Haft hocken soll“ (Groß), wurden andere Verhandlungen verschoben.
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