Straftaten in der Bewährungszeit: Jetzt muss Mann in Haft
Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Bestechung – doch das sind nicht seine einzigen Vergehen. Was der Alkoholkonsum des 19-Jährigen damit zu tun hat.
„Reden wir Tacheles. Heute bestimmt sich, wo die Reise hingeht“, sagte Richter Walter Henle zu Beginn der Jugendschöffengerichtsverhandlung am Amtsgericht Günzburg zu dem 19-jährigen Angeklagten. Eigentlich sei nur die Frage, in welcher Größenordnung er eingesperrt werde.
Denn: Der Auszubildende zum Maler war am 21. Februar 2018 wegen früherer Vergehen bereits zu einer Gesamtjugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Dies müsse berücksichtigt werden, erklärte Henle, ebenso wie das „katastrophale Bewährungsverhalten“. Doch was war passiert?
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