i
Foto: Irmengard Gnau (Symbolbild)
Foto: Irmengard Gnau (Symbolbild)

Beim Kartenspielen gab es in Leipheim einigen Ärger.

Landkreis Günzburg
17.06.2016

Streitigkeit beim Kartenspiel landet vor Gericht

Von Wolfgang Kahler

Weil ein 59-Jähriger einem Mann beim Kartenspiel einen Faustschlag aufs Auge verpasst haben soll, stand er jetzt vor Gericht. Aber auch ein Zeuge bekommt Ärger mit der Richterin.

Es sollte nur ein harmloser Freizeitspaß sein, doch es kam anders. Beim Karteln kippte die Stimmung, weil einer angeblich falsch spielte. Dann gab es Zoff, Gerangel und einen Verletzten. Das Geschehen wurde jetzt vor dem Amtsgericht Günzburg aufgearbeitet.

Weiterlesen mit dem PLUS+ Paket
Zugriff auf alle PLUS+ Inhalte. Jederzeit kündbar.
JETZT AB 0,99 € TESTEN

Wegen angeblichen Falschspiels kochte plötzlich die Stimmung hoch

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beim Kartenspiel in einer Leipheimer Gaststätte kam es zu später Stunde zu Streitigkeiten. Dabei habe der 59-jährige Angeklagte dem Opfer einen Faustschlag aufs Auge versetzt, wodurch er ein Hämatom erlitt und arbeitsunfähig gewesen sei. Gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung hatte Rechtsanwalt Walter Jürgen Deistler (Günzburg) Einspruch eingelegt. Daher kam es nun zur Verhandlung.

Zuerst sei der Mann nur Zuschauer beim Karteln gewesen, dann stieg er ein, weil ein anderer Spieler aufhörte. Wegen angeblichen Falschspiels beim Aufdecken eines Blattes kochte die Stimmung plötzlich hoch, denn alle Beteiligten hatten schon ein paar Schnäpse intus. „Der andere wurde laut“, schilderte der Angeklagte das Geschehen, „dann bin ich auch laut geworden.“ Was dann folgte, wurde vor Gericht mit gewissen Unterschieden beschrieben. Er habe das Opfer lediglich wegdrücken wollen, als es aggressiv aufstand und seine Karten wegschmiss, sagte der 59-Jährige, denn er habe Angst gehabt, dass der andere zuschlage.

Ein Zeuge hat sich im Tag vertan und kommt nicht

Zwischen den beiden sei es zu einem Geschubse gekommen, sagte ein Zeuge. Ob es einen Schlag gab, könne er nicht sagen: „Es war ziemlich chaotisch.“ Ein weiterer Teilnehmer der Kartlerrunde war sich dagegen sicher: „Das Opfer hat die anderen beschissen, da hat ihm der Angeklagte eine verpasst.“ Der Zeuge sei dazwischen gegangen und habe die Kontrahenten auseinander gebracht. Die Provokation sei wohl vom Opfer ausgegangen, stellte Verteidiger Deistler fest. Man habe nicht gern mit dem Mann gespielt, weil er öfter aggressiv war, sagte ein Zeuge. Von einer blutigen Verletzung des Opfers habe er nichts gesehen.

Dann sollte eigentlich die Aussage dieses Mannes zur Aufklärung beitragen. Aber er war zum Verhandlungsauftakt nicht gekommen. Kurzerhand griff Richterin Franziska Braun zum Telefon und hatte gleich den Mann am Apparat: „Sie sind bei mir als Zeuge geladen um 13 Uhr, warum sind Sie nicht gekommen“, wollte sie wissen – und wie schnell er da sein könne. „Wenn Sie nicht kommen, verhänge ich ein Ordnungsgeld gegen Sie.“ Als der Zeuge antwortete, heute könne er nicht, sondern erst morgen, platzte Richterin Braun fast der Kragen: „Wir verhandeln jetzt.“ Wenn der Zeuge nicht komme, werde ein neuer Verhandlungstermin angesetzt, für den er die Kosten tragen müsse. Der Zeuge habe sich wegen des Termins verlesen, informierte die Richterin und setzte die Verhandlung fort.

Ob es zum Faustschlag gekommen sei, sei unklar

Üblicherweise könnte gegen den ausbleibenden Zeugen ein Ordnungsgeld von 100 Euro verhängt werden, ein neuer Verhandlungstermin hätte ihn mehrere 100 Euro kosten können. Dazu kam es aber nicht mehr. Anwalt Deistler schlug eine Einstellung des Verfahrens vor, immerhin habe sein Mandant keinerlei Vorstrafen und ob es überhaupt zum Faustschlag gekommen sei, sei unklar. Der frühere Berufskraftfahrer sagte, er sei bereits seit mehreren Monaten krank und müsse mit 700 Euro auskommen. Sonst sei er für eine Opfer-Entschädigung, sagte Anwalt Deistler, aber in diesem Fall nicht. Das Opfer, seit Jahren bereits arbeitslos, könne froh sein, wenn es kein Ordnungsgeld bekomme, bemerkte Richterin Braun. Mit Zustimmung des Staatsanwalts stellte sie das Verfahren gegen den 59-Jährigen ein mit der Auflage, dass der Angeklagte 500 Euro an die Caritas zahlen muss.

Facebook Whatsapp Twitter Mail