Tatoofarbe aus dem Verkehr gezogen
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Farbe stammte aus den USA und wurde von zwei Unternehmen aus dem Landkreis Günzburg an Tattoo-Studios weiter verkauft. Doch dann stellte das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fest, dass einige Stoffe der Farbe gesundheitsgefährdend seien. Die Chargen wurden aus dem Verkehr gezogen, ein weiterer Verkauf wurde untersagt. Dagegen hatten die Unternehmen, die für den Vertrieb zuständig waren, vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geklagt. Am Dienstag wurde verhandelt. Wie Sprecher Stefan Eiblmaier auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, sei eine Einigung erzielt worden. Die betroffenen Chargen dürften nicht weiter verkauft werden. Allerdings werden die Unternehmen weiterhin Tatoo-Farbe aus den USA einkaufen. Ob sie diese allerdings weiter verkaufen können, muss dann jeweils das Günzburger Landratsamt klären, die die Chargen im Vorfeld auf mögliche Schadstoffe untersuchen wird. (eff)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.