Tongrube Ichenhausen: Gericht verschiebt Urteil
Wie es in Ichenhausen weitergeht, bleibt offen
Der langwierige Rechtsstreit um die Erweiterung der Tongrube in Ichenhausen geht weiter. Das Verwaltungsgericht in Augsburg kam nach einem längeren Termin am Montag zu keiner Entscheidung. Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Hochwang, die im August 2018 Klage gegen die Betriebserlaubnis für das auf Hochwanger Gemarkung liegende Erweiterungsgebiet erhoben hatten, und der Betreiber der Tongrube haben eine weitere Frist bekommen, um sich schriftlich zu äußern. Sollten sich alle Beteiligten einig sein, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten, könnte in einigen Wochen ein schriftliches Urteil fallen, teilte Gerichtssprecher Wolfgang Miller auf Nachfrage mit.
Wie mehrfach berichtet, zieht sich der Fall schon seit längerem hin. Im Februar 2017 hatte das Tonwerk Schmidt die Änderung des Hauptbetriebsplans beantragt. Ziel war die Erweiterung des Tonabbaus in nordöstlicher Richtung auf 15, insgesamt 2,8 Hektar umfassenden Flurstücken. Das Bergamt Südbayern ließ im Juli 2018 den Nachtrag zum Hauptbetriebsplan zu. Im August 2018 klagte die Schutzgemeinschaft (SG) Hochwang gegen die Betriebserlaubnis.
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