Übergriffe in Behindertenwerkstatt kommen vor Gericht
Zwei junge Männer mussten sich vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Was ihnen konkret vorgeworfen wurde.
Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens beendete Richter Walter Henle gestern die Gerichtsverhandlung gegen zwei junge Männer, die sich wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung verantworten mussten. Das Besondere: Die beiden Angeklagten arbeiten in einer Behindertenwerkstätte, in der der Übergriff vor knapp einem Jahr auch stattgefunden hatte.
Da sich die Parteien nicht auf den von der Staatsanwaltschaft angeregten Täter-Opfer-Ausgleich einigen konnten, kam es schließlich zur Hauptverhandlung gegen die jungen Männer, die nach Aussagen der Gerichtsärztin über einen IQ von 48 beziehungsweise 50 verfügen. Dennoch, so die Psychiaterin Andrea Bluhm, seien die beiden Angeklagten durchaus in der Lage zu erkennen, dass ihre Tat strafbar gewesen sei. Sie bescheinigte den beiden eine verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit.
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