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  3. Jetttingen-Scheppach: Umladestation: Eine Lösung ist in Sicht

Jetttingen-Scheppach
17.10.2017

Umladestation: Eine Lösung ist in Sicht

Die Firma Hörger hat an ihrem Standort im Scheppacher Gewerbegebiet die geplante Umladestation noch nicht gebaut.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Gemeinde und die Firma Hörger führen „gute Gespräche“.

 Um den geplanten Müllumschlagplatz der Firma Hörger im Scheppacher Gewerbegebiet ist es ruhig geworden. Obwohl im Mai das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden hatte, dass das Landratsamt verpflichtet ist, die von der Firma Hörger beantragte Genehmigung zu erteilen (wir berichteten), hat das Unternehmen bisher seine Pläne noch nicht in die Tat umgesetzt. Bürgermeister Hans Reichhart teilte auf Anfrage mit, dass die Gemeinde und die Firma immer noch dabei sind, „eine für alle verträgliche Lösung“ zu finden. Hörger sei so kulant und verzichte solange auf eine Bebauung.

Wie berichtet, wollte das Entsorgungsunternehmen mit Hauptsitz in Sontheim/Brenz auf dem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation errichten. Die Firma reichte Anfang 2015 eine Bauvoranfrage ein, gegen die der Bau- und Umweltausschuss nichts einzuwenden hatte. Im Februar 2016 stellte die Firma einen Bauantrag, den der Bauausschuss ebenfalls einstimmig absegnete. Das Genehmigungsverfahren lief an. Nachdem jedoch betroffene Anwohner und Unternehmer eine Unterschriftenaktion gestartet und einen Anwalt eingeschaltet hatten, um das Projekt zu stoppen, beschloss der Gemeinderat im April 2016, den Bebauungsplan für dieses Gebiet zu ändern. Damit nicht doch gebaut werden kann, wurde zugleich eine Veränderungssperre verhängt. Im Juni stimmte das Gremium noch einmal geschlossen für deren Aufrechterhaltung. Das Landratsamt stellte daraufhin der Firma Hörger einen Ablehnungsbescheid zu. Das Unternehmen fand sich damit nicht ab und reichte fristgerecht Klage ein. Ende April fand der Prozess statt. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Veränderungssperre der Gemeinde nicht rechtens gewesen sei, da sie zuvor ihr gemeindliches Einvernehmen für das Vorhaben erteilt habe. Das Landratsamt musste die Genehmigung erteilen.

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