Unfall mit zwei Toten: Geldstrafe
49-Jähriger aus dem Landkreis muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten
Günzburg Richter Gisbert Schöler sagte: „Es geht um die Verantwortung des Angeklagten.“ Wie viel Schuld trägt ein 49-Jähriger am Tod zweier Menschen? Wegen fahrlässiger Tötung musste der Mann aus dem Landkreis gestern im Günzburger Amtsgericht erscheinen. Hier wurde der Fall verhandelt, bei dem 2009 zwei Menschen auf der A8 an der Baustelle bei Leipheim gestorben waren.
Einer von ihnen war ein Arbeiter, der eine 25 Kilo schwere Batterie im Dunkeln über drei Fahrspuren schleppen wollte, um ein Warnsignal zu reparieren. Der andere Mann starb, als er mit seinem Wagen mit 200 Sachen zu schnell war, um den Unfall mit dem Arbeiter noch zu verhindern. Beide hätten eine Mitschuld an diesem tragischen Unfall, wie bei der Verhandlung vom Gericht klargestellt wurde. Doch seien sie nicht die Einzigen, die Fehler gemacht hätten. Zum Zeitpunkt des Unglücks arbeitete der 49-jährige Angeklagte für eine Firma, die den Baustellenbereich im Auftrag eines weiteren Unternehmens sichern sollte. Laut Staatsanwaltschaft wäre es damals die Aufgabe des Angeklagten gewesen, auch für die Sicherheit seiner Arbeiter zu sorgen.
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