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  3. Günzburg: Unfallflucht als Kavaliersdelikt?

Günzburg
23.05.2018

Unfallflucht als Kavaliersdelikt?

Bereits ein leichter Zusammenprall kann einen Schaden in beträchtlicher Höhe zur Folge haben. Seit Jahren liegt die Zahl der Unfallverursacher, die sich aus dem Staub machen, im Günzburger Inspektionsbereich bei über 300.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Zahl der Verkehrsunfallfluchten ist seit Jahren hoch. Was die Verursacher dabei vermutlich nicht bedenken.

In den vergangenen Tagen wurden im Bereich der Polizeiinspektionen Günzburg und Krumbach allein vier Verkehrunfallfluchten bekannt. „Es war in den letzten Monaten und Jahren eine ständig hohe Zahl“, sagt Stefan Müller, der Günzburger Inspektionsleiter am Telefon. Wenig später liefert er Zahlen für die Region in und um Günzburg nach. Noch im Jahr 2011 seien es weniger als 200 Fälle gewesen. Ein massiver Anstieg von über 100 Delikten habe die Günzburger Polizei dann vom Jahr 2012 auf 2013 verzeichnet. Damals sei bei 365 Verkehrsunfallfluchten ermittelt worden.

Warum stehen die Autofahrer nicht zu ihrem angerichteten Schaden? Da kann Müller nur mutmaßen: „Vielleicht wollen sie nicht , dass sie danach eine höhere Versicherungsprämie zahlen müssen.“ Dass ein Anstoß nicht bemerkt worden sei (die häufigste Begründung von Schadensverursachern) kann der Polizeichef manchmal nachvollziehen. Häufiger aber sei das vermutlich nur eine Ausrede. Vielleicht scheint ja auch die Aussicht, nicht erwischt zu werden, verlockend? Doch das stimmt so nicht. Die Spurensuche ist zwar aufwendig, sagt Müller. Doch die Ermittlungserfolge liegen immerhin um die 40 Prozent. Wohnungseinbrüche werden deutlich weniger aufgeklärt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im übrigen eine Straftat, die von der Polizei wegen ihres gemeinschädlichen Charakters als Offizialdelikt verfolgt wird. Den Strafrahmen regelt Paragraf 142 des Strafgesetzbuches, der von Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reicht.

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