Vergewaltigung am Günzrieder Weiher wird Fall fürs Landgericht
Im Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung an dem Badeweiher südlich von Günzburg gehen Angeklagter und Staatsanwaltschaft in Berufung. Wie sie das begründen.
Im Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung am Günzrieder Weiher ist das letzte Urteil noch nicht gefallen. Erwartungsgemäß haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts vom vergangenen Dienstag eingelegt. Der Fall geht damit an eine Strafkammer des Landgerichts Memmingen.
Der Angeklagte sprach von einvernehmlichem Sex
Vergangene Woche war ein 37-Jähriger am Amtsgericht Günzburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden (wir berichteten). Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle sah es als erwiesen an, dass er eine Bekannte im August 2018 auf einem Parkplatz nahe des Günzrieder Weihers zwischen Wasserburg und Kötz vergewaltigt hatte. Vor Gericht hatte der Mann das bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.