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  3. Günzburg / Neu-Ulm: Verkäuferin bestiehlt ihren eigenen Arbeitgeber

Günzburg / Neu-Ulm
14.08.2018

Verkäuferin bestiehlt ihren eigenen Arbeitgeber

Die Warensicherung hat in diesem Fall nichts geholfen: Eine Freundin der Verkäuferin entfernte die Sicherheitsetiketten. 

19-Jährige ließ Kleidungsstücke mitgehen, eine Freundin half dabei. Jetzt standen sie vor Gericht am Amtsgericht Günzburg. Wie einfach es war.

Eine der beiden Angeklagten saß quasi direkt an der Quelle. Als Aushilfskraft in einem Neu-Ulmer Bekleidungshaus sah sie ständig, was frau sich gelegentlich wünscht: Modisches aller Art. Zweimal griff die 19-Jährige zu und ließ Waren im Wert von mehr als 300 Euro mitgehen. Ebenfalls wegen Diebstahls war ihre 20-jährige Freundin angeklagt. Mit Hilfe der Aushilfskraft war es ihr gelungen, Bekleidungsstücke im Wert von etwa 280 Euro zu entwenden. Beide mussten sich am Montag vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. „Ausnahmsweise“, betonte Richter Daniel Theurer in seinem Urteil, habe er von einer Haftstrafe abgesehen. „Aber wenn wir uns noch einmal hier sehen, gibt’s Gefängnis“, warnte er die beiden jungen Frauen eindringlich.

Eigentlich musste den beiden Angeklagten klar sein, dass ihre Taten bald auffliegen würden. Wie kommt man trotzdem auf so eine Idee, wollte Richter Theurer wissen. „Aus Dummheit“, erwiderte die 19-Jährige in entwaffnender Offenheit. Offenbar war es auch nicht allzu schwierig, die Kleidungsstücke zu stehlen. Nachdem die 19-Jährige schon zweimal zugegriffen hatte, betrat im heuer April die 20-jährige Freundin der Aushilfsverkäuferin den Laden in Neu-Ulm. Sie nahm allerlei Klamotten vom Haken, entfernte die Sicherheitsetiketten, packte alles in eine Tüte und übergab das Ganze der 19-Jährigen. Die nahm das Diebesgut nach Arbeitsende anstandslos mit. Die Staatsanwältin hielt den beiden Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen waren, zugute, dass sie geständig und nicht vorbestraft seien. Auch sei kein bleibender Schaden entstanden, da das gesamte Diebesgut von der Polizei sichergestellt werden konnte. Allerdings sei der Wert der gestohlenen Waren beachtlich.

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