Bürgerbegehren ist unzulässig
Warum der Bibertaler Gemeinderat mehrheitlich dagegen stimmte
Zwanzig Zuhörer drängten sich im Sitzungssaal des Bibertaler Rathauses, als Bürgermeister Oliver Preußner und die Gemeinderäte über die Zulässigkeit des am 13. Mai eingereichten Bürgerbegehrens zu entscheiden hatten. Ziel des Bürgerbegehrens, das von der BIB initiiert wurde, ist die Kündigung des Mietvertrags, den die Gemeinde im Februar zur Anmietung von Rathausräumen abgeschlossen hat.
Preußner wies eindringlich darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur darum gehe, ob das Bürgerbegehren die in der bayerischen Gemeindeordnung verankerten Anforderungen erfülle. Weiter erklärte Preußner: „Wir nehmen das demokratische Instrument des Bürgerbegehrens, das in einen Bürgerentscheid münden kann, sehr ernst und haben deshalb für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Meidert und Kollegen in Augsburg in Auftrag gegeben.“
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