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Justiz
06.06.2020

Volksverhetzung: Rentner kann Geldstrafe nicht mindern

Auch über das Holocaust-Mahnmal in Berlin (auf dem Foto ein Tourist) ließ sich der 62-Jährige aus..
Foto: Christophe Gateau/dpa (Archivbild)

Holocaust-Leugner aus dem Kammeltal will eigentlich eine komplette Neuverhandlung erreichen. Warum der Mann die nicht bekommen hat.

Weil ein 62-Jähriger im Januar 2017 unter einem Facebook-Post über eine Holocaust verleumdende Rede des AfD-Politikers Björn Höcke seine Zustimmung ausgedrückt hatte, ist er per Strafbefehl zu Tagessätzen in Höhe von 30 Euro verurteilt worden. Wie viele Tagessätze angesetzt wurden, konnte das Günzburger Amtsgericht am Freitag auf Nachfrage nicht beantworten.

Laut Staatsanwaltschaft bezeichnete der Angeklagte die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten als „Jahrhundertlüge“ und kündigte das Holocaust-Denkmal in Berlin betreffend an, dass die „Quader zu etwas Besserem verwendet werden“.

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