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Kreis Günzburg
10.06.2017

Vollmerseen: Ein Badeverbot ohne Folgen

Ein Badeverbot haben Stadt und Landkreis Günzburg an bestimmten Uferbereichen der westlichen Vollmerseen erlassen – und die Stadt sogar ein Betretungsverbot. Kommune und Kreis halten den Schwemmsand-Untergrund für zu gefährlich. Besucher sehen das offenbar lockerer.
2 Bilder
Ein Badeverbot haben Stadt und Landkreis Günzburg an bestimmten Uferbereichen der westlichen Vollmerseen erlassen – und die Stadt sogar ein Betretungsverbot. Kommune und Kreis halten den Schwemmsand-Untergrund für zu gefährlich. Besucher sehen das offenbar lockerer.
Foto: Bernhard Weizenegger

Uferabschnitte können zur tödlichen Falle werden. Deshalb darf hier niemand schwimmen. Doch nicht alle halten sich an die Vorgabe. Und es gibt ein weiteres Problem.   

Peter Ludwig zieht einen Mundwinkel leicht nach oben, wenn er nach dem Badeverbot an den Vollmerseen gefragt wird. Auf seinem Gesicht erscheint der Anflug eines Lächelns am Donnerstagabend. Die Dämmerung hat bereits eingesetzt und die Schnaken schwirren verstärkt am Seeufer durch die nicht mehr durch Sonnenstrahlen aufheizte Luft. „Ja, für uns ist das Badeverbot natürlich besser.“ „Für uns“ – damit meint Ludwig die Fischer, die auch schon vor dem „vorläufigen Badeverbot“ nicht wegen des Schwimmvergnügens an die Baggerseen gekommen sind. Sie sitzen am Ufer oder rudern mit einem Boot aufs Wasser, werfen die Angeln aus und warten, bis eine der Schnüre sich bewegt. Karpfen, Hechte und Weißfische wie die Schleie haben Mitglieder und Gäste des Fischereivereins Riedhausen am Haken.

„Die Fische fühlen sich nicht mehr so gestört“, sagt Ludwig. An einem der beiden westlichen Seen war bereits im Jahr 2012 von der Stadt Günzburg ein bequemer Zugang ins Wasser geschaffen und ein Sandstrand angelegt worden. Das Ziel dieser Attraktivitätssteigerung war es, die Menschen von den ökologisch wertvolleren beiden östlichen Vollmerseen fernzuhalten. Als 2015 ein weiterer Sandstrand an dem anderen westlichen See entstehen sollte, hatte das Landratsamt Bedenken wegen der Standsicherheit. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, das Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig „niederschmetternd“ nennt: Wenn die Sandfläche durch Betreten oder andere Erschütterungen in Bewegung gerät, tritt das Wasser aus den Poren aus und das feinkörnige Sedimentgemisch kann seinen Zusammenhalt verlieren. Schwemmsande könnten so abrupt in den See rutschen – und der eingesunkene Badegast mit. Das bedeutet Lebensgefahr. Dieses „nicht ausschließbare Restrisiko“ waren Stadt und Kreis nicht bereit zu tragen – auch aus Haftungsgründen nicht. Deshalb haben sie die unübersehbaren weißen Verbotsschilder an Uferbereichen der westlichen Seen platziert. Aber wird dieses Verbot auch befolgt? Und wie wird es kontrolliert?

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