Wahl: Erste Frist läuft diese Woche ab
Plus In den kommenden Tagen fallen Entscheidungen darüber, wer am 15. März auf dem Stimmzettel stehen wird. Für die Kandidaten gibt es noch weitere Hürden zu nehmen.
Nur noch wenige Tage haben Parteien und Gruppierungen im Landkreis Zeit, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen am 15. März aufzustellen: Bereits diese Woche endet die Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. Mit besonderer Spannung warten einige Kandidaten auf den 3. Februar. Warum, das erfahren Sie in unserem Fahrplan zur Kommunalwahl 2020.
Das erste entscheidende Datum ist Donnerstag, 23. Januar: Um 18 Uhr endet die Frist für die Einreichung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen. Spätestens am Tag danach, dem 24. Januar, macht der Wahlleiter die eingereichten Wahlvorschläge bekannt. Ausnahme: Wurde bis zum Stichtag kein oder nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht, dürfen noch bis Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, weitere Wahlvorschläge nachgereicht werden. Sollte an diesem Tag nur ein Wahlvorschlag für die Gemeinderats- oder Kreistagswahl vorliegen, dürften die betroffenen Gruppierungen und Parteien nachlegen: Sie haben dann bis 3. Februar, 18 Uhr, Zeit, ihre Liste auszuweiten. Vorausgesetzt, sie finden genügend Kandidaten, dürften sie dann doppelt so viele Bewerber auf die Liste setzen, wie es Mandate gibt.
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