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Waldstetten
26.05.2020

Jetzt sind freie Dachformen in Waldstetter Baugebiet möglich

Jetzt sind freie Dachformen im neuen Waldstetter Baugebiet zulässig.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Der Waldstetter Marktgemeinderat kippt die Festlegungen für Gebäude wegen neuer Vorgaben aus dem Landratsamt. Was nun gilt.

In Bebauungsplänen wird üblicherweise vorgeschrieben, wie Häuser aussehen dürfen. Das hat nicht selten umfangreiche Änderungswünsche von Bauherrn zur Folge. Denen kann dann mit Befreiungen entsprochen werden. Das Landratsamt will diese Praxis offenbar nicht mehr mitmachen. Der Marktrat Waldstetten hat deshalb für ein neues Baugebiet großzügige Dachvarianten zugelassen.

Die Problematik taucht immer wieder bei Bauanträgen auf: Weil ein Projekt von den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans abweicht, sollen Befreiungen erteilt werden, zum Beispiel für die Größe eines Gebäudes oder dessen Dachausführung. In Waldstetten ist für das neue Baugebiet „Oberer Wurfbrunnen“ im Norden des Ortes solch ein Änderungswunsch kurzfristig reingekommen, wie Bürgermeister Michael Kusch in der Sitzung des Marktrates informierte. Hatte die vorherige wegen der Corona-Krise noch in der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses stattgefunden, so ging es nun im Schulungsraum wieder deutlich beengter zu.

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