Wann und wo in Waldstetten Schnee geräumt werden muss
Plus Die Marktgemeinde Waldstetten regelt die Pflichten der Einwohner nicht nur für den Winter. Es geht auch ums Reinigen der Straße und was nicht in den öffentlichen Raum gehört.
Auch an öffentlichen Straßen, die nur dem Fußgänger oder dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, können Anlieger jetzt zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtet werden. Nach einem entsprechenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat der Bayerische Gemeindetag darüber informiert, dass der Passus mit der Übertragung der Winterdienstpflichten geändert worden ist. Die Marktgemeinde Waldstetten hat darauf reagiert und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter auf Basis des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes erlassen. Aktuell existiert in der Marktgemeinde keine gültige Fassung einer Straßenreinigungsverordnung mehr.
Eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung der in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossenen Verordnung tritt die neue Regelung in Kraft, es könnte also durchaus sein, dass Waldstetter Bürger vor ihrem Grundstück diesen Winter noch schaufeln müssen – vielleicht haben sie sich ja auch bisher schon, ohne neue Verordnung, darum gekümmert, dass bei Eis und Schnee möglichst niemand zu Schaden kommt. Die neue Verordnung orientiert sich an der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags von 2017. Darin wird auch für die Sicherheit der Anlieger gesorgt, denen Straßenreinigung und Winterdienst übertragen werden, denn es heißt: „Eine Gefährdung der reinigenden Personen durch den Verkehr darf aber mit der Übertragung nicht verbunden sein.“
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