Was darf in die Ichenhauser Tongrube?
Die Schutzgemeinschaft Hochwang befürchtet, dass dort kontaminiertes Material aus ganz Süddeutschland abgelagert wird. Geschäftsführer Stephan Schmidt erklärt, warum das nicht so ist
Ein Bericht über die Aufwärtsentwicklung des Ichenhauser Tonwerks Josef Schmidt hat die Schutzgemeinschaft Hochwang auf den Plan gerufen. Denn in dem Artikel auf der lokalen Wirtschaftsseite ging es auch um die Rekultivierung der Tongrube in Ichenhausen und die logistische Herausforderung, die der Transport des Materials bei der Verfüllung beinhaltet. In einem Leserbrief haben jetzt Vorstandsmitglied Johannes Todt und Schriftführer Alexander Ohgke reagiert. Sie zitieren wiederum einen Leserbrief an die Günzburger Zeitung vom 14. Januar 2008, verfasst vom Pressesprecher der Regierung von Oberbayern. Dort stehe klar und deutlich, dass in die Tongrube Ichenhausen kontaminiertes Material der Klasse Z2 eingebaut werden dürfe (siehe Info-Kasten).
Die Tonwerk Josef Schmidt GmbH bringe das kontaminierte Material aus dem ganzen süddeutschen Raum und dem angrenzenden Ausland nach Ichenhausen, glauben Todt und Ohgke. Die Vertreter der Schutzgemeinschaft schreiben: „Wenn dieses Material denn so gefahrlos ist, wie der Betreiber und das genehmigende Oberbergamt beteuern, dann ist uns nicht klar, warum diese als ‚mineralische Reststoffe wie Bodenaushub und Bauschutt’ bezeichneten Abfälle nicht am Ort ihres Entstehens entsorgt und stattdessen nach Ichenhausen transportiert werden.“ Zudem stellen Todt und Ohgke die Haftungsfrage, wer bei einem Austreten von kontaminiertem Materialien haften würde, da der Erstbetreiber nicht mehr aktiv sei?
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