Wegen Corona: Polizeikontrollen der etwas anderen Art
Seit Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus gelten, haben Beamte Tausende Menschen überprüft. Welche Strafen drohen und wie die Arbeit beeinflusst wird.
Drei Männer gehen in Günzburg auf dem Fußweg spazieren. Sie reden miteinander, lachen, diskutieren. Die Polizei hält die 25- und 26-jährigen Fußgänger an, kontrolliert die kleine Gruppe – und erstattet Anzeige. Einen ähnlichen Fall gibt es tags zuvor: Drei junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren sind mit dem Auto unterwegs. Sie sind nicht zu schnell, sie missachten keine Vorfahrt. Trotzdem werden sie angezeigt. Solche bis vor Kurzem noch ins Reich der Fantasien verorteten Anzeigen sind nun Alltag und keinesfalls polizeiliche Willkür. Denn in Bayern darf wegen der Corona-Pandemie seit Samstagnacht niemand mehr ohne triftigen Grund seine eigenen vier Wände verlassen. Und daran haben sich die kontrollierten Männer eben nicht gehalten. Sie waren ohne triftigen Grund mit dem Auto unterwegs beziehungsweise lebten sie und auch die drei Fußgänger in keiner häuslichen Gemeinschaft. Alle Männer wurden deshalb wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Generell gilt: „Die Leute sollen zu Hause bleiben“, sagt Johanna Graf, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Wer kurz frische Luft schnappen will, soll am besten auf dem Balkon oder im Garten bleiben. Wer sich bewegen will, sollte von der Haustür aus zu Fuß spazieren gehen und dabei Abstand zu anderen Menschen halten.
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