Das aktuelle Beispiel eines Gasthofs aus dem Landkreis Günzburg zeigt: Im Alltag gibt es für behinderte Menschen und ihre Familien noch viele Probleme.
Inklusion ist ein Menschenrecht, festgeschrieben in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Erreicht werden soll, dass Menschen mit jedweder Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können und Teil dieser Gesellschaft sind – und nicht am Rande stehen oder ganz ausgegrenzt werden. Die Barrierefreiheit in Gebäuden, in Städten, beim Transport und in der Sprache sind zentrale Punkte, an denen gearbeitet werden muss.
Ob das in Bayern bis 2023 im öffentlichen Raum und im Öffentlichen Personennnahverkehr (ÖPNV) gelingen wird, wie Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer vor fünf Jahren in seiner Regierungserklärung angekündigt hat, ist fraglich. Der Alltag jenseits staatlicher Bemühungen sieht ohnehin viel zu oft anders aus, wie uns das aktuelle Beispiel eines Gasthofes aus dem Landkreis Günzburg zeigt. Der Wirt hat sich schlichtweg unmöglich benommen. Dass er dazu nichts sagen will, spricht für sich.
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