Wer kümmert sich um sensible Daten?
Leipheim schließt Zweckvereinbarung mit dem Landkreis
Wie alle Kommunen im Landkreis beschäftigte sich auch der Leipheimer Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Datenschutz. Hintergrund ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft getreten ist. Die Leipheimer Stadträte votierten zwar einstimmig für die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten, allerdings gab es auch etliche kritische Stimmen. Denn: Einen eigenen Datenschutzbeauftragten braucht die Leipheimer Stadtverwaltung dennoch.
„Wir brauchen trotzdem einen. Warum machen wir es dann zusätzlich mit dem Landkreis zusammen?“, hakte UWG Fraktionsvorsitzender Horst Galgenmüller nach. Er verwies auch auf die Kosten und wollte wissen, wie viele Kommunen sich an der Zweckvereinbarung beteiligen. Auf diese Frage konnte Bürgermeister Christian Konrad noch keine Antwort geben. „Das wird in den jeweiligen Gremien ja erst besprochen.“ Er berichtete aber, dass von allen Bürgermeistern im Landkreis Günzburg einstimmig die Forderung kam, dass es einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Landkreis geben soll, als Hilfestellung für die kommunalen Datenschutzbeauftragten. „Dieser soll vor allem beratend tätig sein.“ Die Kosten für die Stelle werden über eine gesonderte Umlage von den Kommunen finanziert. Wie viele Stellen am Ende geschaffen werden und wie genau das Aufgabengebiet des landkreisweiten Datenschutzbeauftragten aussieht, muss laut Konrad erst noch erarbeitet werden. Horst Galgenmüller regte an, dass sich die Stadt Leipheim nur beteiligen sollte, wenn sich auch die Mehrheit der anderen Kommunen der Zweckvereinbarung anschließt.
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