Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Günzburg: Wer zahlt für Corona-Test? - Günzburgerin erlebt Telefon-Marathon

Günzburg
01.07.2020

Wer zahlt für Corona-Test? - Günzburgerin erlebt Telefon-Marathon

So sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter in der Notaufnahme der Kreisklinik Günzburg einen Abstrich für einen Corona-Test nimmt. Eine Günzburgerin, die sich in Augsburg operieren lassen wollte, hatte wegen eines solchen Abstrichs nun einen Telefon-Marathon hinter sich.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

Plus Eine Günzburgerin soll operiert werden und benötigt dafür einen Corona-Test – doch das ist nicht so leicht. Warum sich die Frau ärgert und was Mediziner sagen.

Wer in Bayern einen Corona-Test machen lassen möchte, kann das seit 1. Juli bei allen bayerischen Vertragsärzten tun. Der freiwillige Test für die Bewohner Bayerns ganz ohne Symptome ist Bestandteil des bayerischen Testkonzepts. Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern, ist auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu lesen. Die Kostenabrechnung übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung. Anders verhält es sich mit dem Corona-Test vor einem Krankenhausaufenthalt – und sorgt mitunter für Probleme.

Günzburger Ärztin: Regelungen für Tests erst seit Kurzem eindeutig

Eine der Günzburger Zeitung namentlich bekannte Ärztin aus dem nördlichen Landkreis sagte: „Die Regelung für diesen Test ist erst kürzlich eindeutig von der Kassenärztlichen Vereinigung, aus gegebenem Anlass, den niedergelassenen Vertragsärzten gegenüber klar formuliert worden. Sie besagt, dass die Krankenhäuser einen Zuschlag von den Krankenkassen bekommen zur Fallpauschale, wodurch die Kosten für einen Corona-Test abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist das Krankenhaus, welches die Behandlung durchführt, verpflichtet, den Corona-Test im Vorfeld einer Behandlung selbst im eigenen Haus durchzuführen. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Ort sich das Krankenhaus befindet. Die niedergelassenen Vertragsärzte dürfen den Test somit nicht auf Kosten der Krankenkassen durchführen.“ Was sich hier ganz einfach liest, wurde kürzlich für eine Günzburgerin zu einem wahren Telefon-Marathon.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.