Wie der Innenminister einen Stukkateurmeister zum Weinen bringt
Zwei junge Männer aus Afghanistan können sich in seinem Betrieb in Bühl nun ausbilden lassen, ohne von Abschiebung bedroht zu sein
„So können wir dieses Jahr ein wundervolles Weihnachtsfest feiern“, mailt Wilhelm Lux an den CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (Ichenhausen). Und heute Abend gibt es noch in dem kleinen Gipser- und Stukkateurgeschäft im Bibertaler Ortsteil Bühl eine besondere Betriebsweihnachtsfeier. Ein gutes Dutzend Menschen wird beieinander sitzen – der Chef, seine Frau, sechs Mitarbeiter und gute Geschäftskunden. Und es ist durchaus denkbar, dass Wilhelm Lux dann – wie am Mittwoch – seine Tränen wieder nicht verbergen kann, zu sehr bewegen ihn die Ereignisse der vergangenen Tage. Am Mittwoch hatte er über Sauter einen Brief von Innenminister Joachim Hermann erhalten. Darin stand, dass seine beiden Auszubildenden, die afghanischen Flüchtlinge Temorshah Abdulmanan und Shamsulkarim Salehi, ihre im September begonnene Lehre dort zu Ende bringen und dann zwei weitere Jahre arbeiten können. Beide befinden sich noch im Asylverfahren. Beim einen ist über die Klage gegen den ablehnenden Bescheid des Amtes für Migration und Flüchtlinge bislang nicht entschieden; beim anderen noch nicht über den Antrag auf Zulassung der Berufung. Herrmanns Kernsatz aber lautet: „Beide müssen keine Angst haben, abgeschoben zu werden.“
Das sah für einen der zwei 19-Jährigen vor Kurzem ganz anders aus, wie Iris Lux erzählt, die für das Betriebsbüro zuständig ist. Im Januar 2018 stand die Polizei vor der Containerunterkunft, in der in Bühl auch die afghanischen Auszubildenden untergebracht sind. Einen von ihnen wollten die Beamten mitnehmen. Ausweispapiere hatten Beide seinerzeit nicht dabei, als sie vor drei Jahren nach Deutschland gekommen sind. Die deutschen Behörden aber verlangten, dass sie eine Tazkira, das in Afghanistan übliche Identitätsdokument, bringen. Gefordert, getan. Einer der jungen Männer ließ sich den Ausweis von einem Kumpel in der alten Heimat besorgen. Die Papiere stellten sich als Fälschung heraus, was zunächst dem Flüchtling in Bühl zur Last gelegt wurde – deshalb die drohende Abschiebung. Wären die Flüchtlinge damals nicht zufällig in Lux’ Firma gewesen und hätten Berichtshefte geschrieben, wäre mindestens einer „zurückgebracht worden. Und wir hätten erst im Nachhinein davon erfahren“, ist Iris Lux überzeugt. Ein eingeschalteter Anwalt konnte erreichen, dass das aus Afghanistan kommende gefälschte Dokument dem jungen Flüchtling später nicht mehr zur Last gelegt wurde. Als unbegleitete Minderjährige kamen Abdulmanan und Salehi im Frühjahr 2016 in die Gemeinde Bibertal. Sie nahmen Kontakt mit dem Ehepaar Lux auf und baten um die Chance eines Praktikums. Die erhielten sie auch. Die Entscheidung erwies sich als goldrichtig: Den Praktikanten hat die Tätigkeit gefallen, der Chef und die Arbeiter waren gleichermaßen angetan.
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