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  3. Kreis Günzburg: Wie soll die Notfallversorgung künftig funktionieren?

Kreis Günzburg
30.05.2018

Wie soll die Notfallversorgung künftig funktionieren?

Patienten sollen nach der Schwere der Erkrankung, nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens behandelt werden.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Viele Details sind weiter ungeklärt. Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach bereiten sich derweil auf die Erfüllung der Kriterien vor. So gut es eben geht.

Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zur Neuregelung der Notfallversorgung an den Kliniken in Deutschland ist nach wie vor vieles unklar. Der Vorstand der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Dr. Volker Rehbein, sagt im Gespräch mit unserer Zeitung, dass man sich klare gesetzliche Vorgaben wünsche und dass nicht alles den Selbstverwaltungsgremien überlassen bleiben solle. Auch die stellvertretende Kaufmännische Direktorin Gundrun Egner betont, dass die neuen Kriterien an der Realität vorbei gingen und willkürlich seien. Was mache es beispielsweise für einen Sinn, die Teilnahme an der Notfallversorgung davon abhängig zu machen, ob es ein Intensivbett mehr oder weniger gebe. Auch manche Definition sei nicht klar beschrieben. Rehbein: „Es sind noch einige Fragen offen.“

Der Vorstand geht davon aus, dass in einem neuen Bundesgesundheitsgesetz einiges anders wird als bislang. So sei im Koalitionsvertrag beispielsweise vereinbart, dass der bisherige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unabhängiger werden soll, also wohl ein Medizinischer Dienst übrig bleibt. Rehbein hofft aber darauf, dass die Politik nun den ambulanten und stationären Bereich endlich verzahnt, und zwar inklusive der Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Er werde sich bei seinen Kontakten dafür stark machen. Es müsse ein Ende haben mit Teillösungen, etwa auch unterschiedlichen Zertifizierungen. Ein Konzept aus einem Guss müsse her – und die Frage geklärt werden, welche konkreten (finanziellen) Konsequenzen Häuser ohne Notfallversorgung befürchten müssen.

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