Zu Lebzeiten das Wunsch-Grab sichern
Das ermöglicht neue Friedhofsatzung in Ichenhausen. Allerdings mit Bedingungen
Wer will, kann sich seine zukünftige Wunsch-Grabstelle schon zu Lebzeiten sichern. Das ermöglicht die neue Friedhofssatzung der Stadt Ichenhausen nicht nur wie bisher bei Sargbestattungen in Familien- oder Einzelerdgräbern, sondern jetzt auch bei Gräbern in Urnenwänden und -stelen. Solche Grabnutzungsrechte ohne Todesfall knüpft die Stadt aber an Bedingungen.
Es komme ohnehin eher selten vor, dass jemand sich seine Grabstätte schon zu Lebzeiten sichert, sagte Ichenhausens Bürgermeister Robert Strobel in der Sitzung des Haupt-und Personalausschusses und sprach von „ganz wenigen Einzelfällen“. Derzeit liegen der Verwaltung zwei Anfragen vor, einmal handelt es sich um ein Urnenerdgrab, einmal um eine Nische in der Urnenwand.
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