
Bundesgerichtshof kassiert Kosten-Klausel in Riester-Vertrag

Plus Die Riester-Rente ist ein Auslaufmodell, doch bestehende Verträge sollen weiter gelten. Über einen Passus gibt es nun ein interessantes BGH-Urteil.

Für Kunden und Kundinnen von Sparkassen und Volksbanken mit Riester-Altersvorsorge lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22). Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Bayern dürften Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein. Die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg hatten mehrere Verfahren zu solchen Klauseln gestartet.
Konkret ging es in Karlsruhe um den Passus "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet" in einem Riester-Altersvorsorgemodell der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Dieser sei für den durchschnittlichen Sparer nicht klar und verständlich, erklärte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats, Jürgen Ellenberger. Es gebe zum Beispiel nicht mal eine Angabe zur möglichen Höhe der Kosten - obwohl das selbst aus Sicht der Sparkasse möglich gewesen wäre. Betroffene müssten wissen, was auf sie zukommt, betonte Ellenberger. In diesem Fall ließen sich die wirtschaftlichen Folgen jedoch nicht absehen. Leibrenten sind Zusatzrenten, die meist bis zum Tod gezahlt werden.
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