Auf der A8 bei Günzburg hat die Verkehrspolizei am Donnerstag mehrere Aufenthaltsverstöße registriert. Demnach sollen zwei Personen ihr Touristenvisum überschritten haben. Laut Polizei sieht das Aufenthaltsgesetz für urlaubsbedingte Reisen in den Schengenraum ein Kurzaufenthaltsrecht von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen vor.
Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt
Bei der Überprüfung von mehreren Mitfahrern eines Kleintransporters auf der A8 habe sich gezeigt, dass zwei Männer aus der Republik Moldau die Höchstdauer auf beinahe den doppelten Zeitraum ausgedehnt hatten. Die Verkehrspolizisten eröffneten gegen die Personen ein Strafverfahren aufgrund des illegalen Aufenthalts und forderten sie zur direkten Ausreise auf. (AZ)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden