Häuslebauer klagt vor dem Landgericht Memmingen gegen die Stadt Burgau
Plus Die Stadt Burgau und ein ehemaliger Hausbesitzer treffen sich erneut vor Gericht. Es geht um eine Klausel im Kaufvertrag und das Wiederkaufsrecht.
Richter Peter Katev erklärte zu Beginn der Verhandlung: „Die Sache ist komplex." Und sie zieht sich schon seit einiger Zeit hin – zum wiederholten Male trafen sich diese Woche ein ehemaliger Hausbesitzer und die Stadt Burgau vor dem Landgericht Memmingen. Es geht natürlich um Geld und um eine strittige Klausel im notariell beglaubigten Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem einstigen Häuslebauer. Wenn’s für sie dumm läuft, könnte wegen des Vertrags auch noch die Burgauer Notarin in den Rechtsstreit mit hineingezogen werden.
Sitzungssaal 137 des Landgerichts Memmingen ist eher klein bemessen. Erst recht, seit wegen Corona nur jeder zweite Stuhl besetzt werden darf. Angesichts des unerwartet großen Andrangs musste Richter Katev erst einmal einen größeren Saal suchen – denn erschienen waren der Burgauer Bürgermeister Martin Brenner, Kämmerer Tobias Menz, ihr Anwalt Robert Schulze von der Kanzlei Meidert und Kollegen sowie als Zuhörer der Burgauer SPD-Stadtrat Manfred Kramer. Ihnen gegenüber saßen der ehemalige Hausbesitzer, sein Burgauer Anwalt Wolfgang Schubaur sowie Christian Fackler, der Anwalt der Burgauer Notarin. Fackler war erschienen, um notfalls die Interessen der Notarin zu vertreten. Denn die Stadt Burgau habe angekündigt, so erklärte er gegenüber unserer Redaktion, die Notarin gegebenenfalls rechtlich zu belangen, sollte die Stadt wegen ihrer Vertragsregelung den Prozess gegen den ehemaligen Grundstückskäufer verlieren.
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