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  3. Burgau: Stadt Burgau ist wieder in der Städtebauförderung aufgenommen

Burgau
30.07.2022

Stadt Burgau ist wieder in der Städtebauförderung aufgenommen

Die Regierung von Schwaben hat der Stadt Burgau Fördermittel für die Innenstadtentwicklung in Aussicht gestellt.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Die Stadt Burgau kann wieder mit Mitteln aus der Städtebauförderung rechnen. Helfen könnte das auch den vielen privaten Eigentümern, wenn sie Gebäude sanieren wollen.

Bei der Stadverwaltung sind Bürgermeister Martin Brenner (CSU) und sein Stadtbaumeister Werner Mihatsch hoch erfreut. Die Stadt Burgau ist erneut in der Städtebauförderung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden. Das teilte Mihatsch den Rätinnen und Räten des Burgauer Stadtrates mit. Der Stadtrat erteilte bereits im Mai sein Einvernehmen, das kommunale Förderprogramm der Stadt Burgau zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der "Sanierung Altstadt" um weitere drei Jahre zu verlängern. Der Stadtbaumeister informierte, dass seit der letzten Verlängerung für private Baumaßnahmen 81.700 Euro ausgezahlt wurden. Aus Sicht der Verwaltung habe sich das kommunale Förderprogramm bewährt. Der Stadtrat erteilte nun für die vorbereitenden Untersuchungen sein Einvernehmen.

Wie die Regierung von Schwaben mitteilte, sei für das vorgeschlagene Sanierungsgebiet "Altstadt" mit der Rahmenbewilligung über förderfähige Ausgaben von 200.000 Euro mit Finanzhilfen des Landes in Höhe von 120.000 Euro zu rechnen. Die "Entwicklung der Innenstadt ist eines der wichtigsten Ziele der Stadt Burgau", sagte Mihatsch und merkte an, dass man jetzt den nächsten Schritt gehen müsse, damit die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Zur endgültigen Festlegung der Sanierungsgebiete – und um die Satzungen zu den Sanierungsgebieten aufstellen zu können – bedarf es vorbereitender Untersuchungen. Mit dem Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gehe die Stadt Burgau die gesetzlichen Verpflichtungen ein, Sanierungen mit den Eigentümern, Mietern oder Pächtern möglichst frühzeitig zu erörtern und diese zur Mitwirkung bei erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen des Möglichen zu beraten. Mihatsch wies gleichwohl auf eine gesetzliche Auskunftspflicht der betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter gegenüber der Stadt Burgau hin, die Angaben über die Sanierungsbedürftigkeit zu machen haben.

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