Die Polizeiinpsektion Günzburg hat am Freitagabend Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Hierzu wurden nach Angaben der Polizei mehrere Kontrollstellen errichtet. Ein weiterer Blick wurde auf Gaststätten im Bereich der Polizeiinspektion Günzburg gelegt. Die Kontrollen der Gaststätten verliefen nach eigenen Angaben ausnahmslos unproblematisch. Im Bereich der Verkehrssicherheit stellten die Beamten jedoch mehrere Verstöße fest.
Um 20.15 Uhr wurde ein 43-jähriger Kraftfahrzeugführer einer Kontrolle im Bereich der Dillinger Straße unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle wies diese drogentypischen Ausfallerscheinungen auf. Der Fahrer gab auf Nachfrage an, dass er vor kurzer Zeit einen Joint geraucht hat. Ein daraufhin durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Marihuana im Bereich Günzburg
Rund eine Stunde später kontrollierte die Polizei einen 36-jährigen Kraftfahrzeugführer in der Dillinger Straße, der ebenfalls drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte und den Konsum von Marihuana einräumte. Die Weiterfahrt wurde hier ebenfalls unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt.
Um 23.08 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 52-jährigen Kraftfahrzeugführer im Bereich der B16 auf Höhe Denzingen. Dabei stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab, dass der Fahrer sich im nicht zulässigen Bereich befand. Aufgrund dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrer auf die Dienststelle verbracht. Auch diesen Verkehrsteilnehmer erwartet ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
33-Jähriger in Leipheim kontrolliert: Fahrer konsumierte Amphetamin
Vierzig Minuten später kontrollierte eine Streife einen 33-jährigen Kraftfahrzeugführer im Stadtgebiet Leipheim. Der Fahrer wies drogentypische Ausfallerscheinungen auf und räumte den Konsum von Amphetamin ein. Auch diese Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Bei einer weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Schließlich wurde um 1.30 Uhr ein 28-jähriger Autofahrer kontrolliert. Auch dieser Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm unterbunden und er muss ich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (AZ)
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