Am 17. Juni 1950 ist weltweit die erste erfolgreiche Organtransplantation durchgeführt worden. Und 75 Jahre später sind immer noch viele Menschen auf ein Spenderorgan angewiesen. Etwa 8575 Menschen standen am Stichtag, dem 31. Dezember 2024, in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan, heißt es auf der Website der Kampagne „Organspende“ des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG). Doch die Zahl der Spenderinnen und Spender ist im Vergleich zum Bedarf sehr niedrig. 2024 gab es laut dem BIÖG bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender.
Zustimmungslösung in Deutschland: Spender nur nach Zustimmung einer Organentnahme
Doch wer ist denn überhaupt ein potenzieller Spender? In Deutschland gilt bisher die Zustimmungslösung. Das heißt: Nur derjenige kommt als Spender infrage, der zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Dieser Wille kann etwa mit einer Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis ausgedrückt werden. Wir wollen nun von Ihnen wissen: Wie stehen Sie zu diesem Thema? Besitzen Sie einen Organspendeausweis und aus welchen Gründen?
Wir sind gespannt auf Ihre Antworten – wie immer können Sie uns eine E-Mail an redaktion@guenzburger-zeitung.de oder an redaktion@mittelschwaebische-nachrichten.de mit dem Stichwort „Frage der Woche“ schreiben. Einsendeschluss ist Freitag, 20. Juni, 12 Uhr. Bitte beachten Sie: Wir können nur Einsendungen mit Klarnamen und Wohnort berücksichtigen. Wir freuen uns auf den Austausch! (AZ)
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