18-Jähriger aus dem Landkreis bleibt nach Oralsex mit Jugendlicher straffrei
Plus Die Verhandlung vor dem Günzburger Jugendschöffengericht war nicht öffentlich. Das Gericht sah von einer Freiheitsstrafe ab, der Mann muss zur Sexualberatung.
Eine höchst unangenehme Begegnung für eine Minderjährige mit einem Bekannten im Dezember vergangenen Jahres in einem Dorf im südlichen Nachbarlandkreis Neu-Ulm hatte vor dem Amtsgericht in Günzburg ein Nachspiel. Der verbotene geschlechtliche Kontakt brachte dem Heranwachsenden eine Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs ein. Das Urteil war eine Überraschung.
Weil der 18-Jährige aus dem Landkreis stammt, fand die Verhandlung am Günzburger Jugendschöffengericht statt, doch sie begann mit Verzögerung. Beim Aufruf der geladenen Zeugen war das Opfer, eine zur Tatzeit noch nicht 14-Jährige aus dem Kreis Neu-Ulm, nicht zur Stelle. Der Versuch der Protokollführerin, das junge Mädchen telefonisch zu erreichen, war zunächst wenig erfolgreich. Erst mit einer etwa halbstündigen Verspätung traf sie in Begleitung ihrer Mutter im Gericht ein, weil die Anfahrt wegen Umleitungen angeblich länger gedauert habe.
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