Er war einsam und arbeitslos: Männer wegen Kinderpornos vor Gericht in Günzburg
Plus Zwei Angeklagten wurde in Günzburg wegen Besitz pornografischer Fotos und Videos von Kindern der Prozess gemacht. Warum das Gericht unterschiedlich urteilte.
Mit schärferen Gesetzen will der Staat Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten härter verfolgen. Tätern, die mit derartig abstoßenden Bildern und Videos erwischt werden, droht nun Gefängnisaufenthalt von mindestens einem Jahr. Einen 40-Jährigen hat das Amtsgericht Günzburg jetzt wegen dieser Delikte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ein 63-Jähriger kam dagegen mit einer Geldstrafe davon. Beide behaupteten, die Dateien wegen persönlicher Probleme genutzt zu haben.
Dem Jüngeren der beiden Angeklagten waren die Ermittler durch einen Hinweis des Bundeskriminalamtes auf die Spur gekommen. Er hatte mit seinem Smartphone bei einem Internetdienst das Foto eines nackten, deutlich unter 14-jährigen Mädchens in eindeutiger Pose hochgeladen. Als die Fahnder im März vergangenen Jahres um sechs Uhr an der Wohnung des Mannes in einer Stadt im nördlichen Landkreis Günzburg standen, war der Verdächtige bereits an seinem Arbeitsplatz. Dort nahmen die Beamten den Verdächtigen vorläufig fest. Er sei sehr kooperativ gewesen, sagte eine Kriminalpolizistin in der Verhandlung als Zeugin.
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