Geistlicher wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen
Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Landkreis Günzburg musste sich vor Gericht verantworten, weil ihn eine Bekannte wegen eines sexuellen Übergriffs bezichtigt hatte.
Nach mehr als acht Stunden Verhandlung und vielen Zeugenverhören legte sich das Schöffengericht am Dienstnachmittag fest: Der ehemalige Pfarrer aus dem Landkreis Günzburg, dem eine Bekannte vorgeworfen hatte, sie sexuell genötigt zu haben, wird freigesprochen. Richter Kramer betonte am Ende, dass das Gericht keineswegs davon überzeugt sei, dass die betagte Frau, die als Zeugin und Nebenklägerin auftrat, eine Lügnerin sei.
Er wolle nicht ausschließen, dass es einen Vorfall gegeben habe, aber das Gericht wisse weder, wie sich der angebliche Übergriff zugetragen haben soll, noch genau wann. Hauptproblem ist, dass der Fall mehr als fünf Jahre zurückliegt, die Geschädigte jedoch erst im vergangenen Jahr Anzeige erstattet hatte. Der Fall soll sich im Juli 2017 nach einer Messe zugetragen haben. Der Pfarrer soll die Frau an der Brust berührt und grob zugepackt haben. Außerdem soll er ihr in den Genitalbereich gefasst haben. Unmittelbare Zeugen des Vorfalls gab es nicht, der Geistliche bestritt die Vorwürfe auch in der Gerichtsverhandlung vehement.
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