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  3. Günzburg: Nach Corona-Demo auf dem Wätteplatz vor Gericht: So fällt das Urteil aus

Günzburg
17.03.2023

Nach Corona-Demo auf dem Wätteplatz vor Gericht: So fällt das Urteil aus

Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demokratie? Während der Corona-Demo auf dem Wätteplatz hielten Teilnehmer Plakate mit beleidigenden Abbildungen.
Foto: Andrea Jergon (Archivbild)

Plus Bei Vergleich des Bundesgesundheitsministers mit KZ-Arzt Mengele kennt das Günzburger Gericht kein Pardon: Zwei Teilnehmer einer Klardenken-Demo werden bestraft.

Weil sie bei einer Demonstration der Gruppierung Klardenken Schwaben auf dem Wätteplatz in Günzburg beleidigende Plakate gehalten hatten, mussten sich zwei Teilnehmer vor dem Amtsgericht verantworten. Gezeigt wurde unter anderem ein Totenkopf mit Brille, der laut Anklage als Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu erkennen war. Dies überschreite das Recht auf freie Meinungsäußerung eindeutig, sagte Richterin Julia Lang später bei ihrer Urteilsbegründung.

Die beiden Angeklagten im Alter von 51 und 65 Jahren hatten am 14. Dezember 2021 an der Demo gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf dem Wätteplatz teilgenommen. Zur gleichen Zeit fand der Günzburger Wochenmarkt statt. Die Männer zeigten jeweils Plakate, die laut Staatsanwaltschaft den Tatbestand einer "gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung" erfüllten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.03.2023

Wer einen Politiker von heute egal welcher Partei mit dem KZ-Arzt Mengele vergleicht, darf und muss mit Konsequenzen rechnen. Solche Vergleiche sind nicht nur absolut schlechter Geschmack, sie sind mehr als beleidigend. Von mundtot machen kann man nur reden, wer die Balance zwischen schlechtem Geschmack und grober Beleidigung verloren hat.

21.03.2023

Man könnte es auch mundtot machen nennen.
Und damit es auch jeder versteht, wird jedes Urteil brav veröffentlicht.