
36-Jähriger stiehlt Schmuck von Ex-Freundin und lässt ihn einschmelzen

Plus Die Reue kam zu spät: Ein Angeklagter landete für einen Diebstahl in Höhe von mehr als 6000 Euro vor Gericht. Er ließ den Goldschmuck seiner Ex einschmelzen.
Statt einer gemeinsamen Zukunft mit der Freundin endete die Beziehung mit einem Knalleffekt. Der 36-Jährige stahl Schmuckstücke im Wert von mehr als 6000 Euro und machte sie zu Geld. Das brachte dem Dieb jetzt vor Gericht. „Es tut mir leid, ich bereue die Tat“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Dennoch wurde er vom Amtsgericht Günzburg verurteilt.
Im vergangenen Jahr hat der 36-Jährige noch bei seiner Freundin in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Günzburg gewohnt. Das Haus habe sie geerbt, bei der Sanierung hatte der Angeklagte geholfen – doch dann „lief es nicht mehr“. Mit verhängnisvollen Folgen: Der 36-Jährige knackte eine Geldkassette und holte sich daraus und aus einer Schmuckschatulle Goldschmuck der Ex. Die ließ er bei einer Edelmetallfirma einschmelzen und bekam dafür 6222 Euro. Er habe das als Gegenleistung verstanden, denn eigentlich sollte er dauerhaftes Wohnrecht bekommen. Er wolle ihr das Geld zurückzahlen, beteuerte der Mann, 120 Euro in bar habe er dabei. Sein Mandant habe eine Aufstellung von 237 Stunden Arbeitsleistung gemacht, ergänzte Pflichtverteidiger Alexander Grob. „Ich hab Geld gebraucht“, erklärte der Angeklagte sein Motiv auf Frage von Anwalt Thomas Dick, der die Ex-Freundin als Nebenklägerin vertrat. Dummerweise hatte der 36-Jährige schon früher mehrfach Ärger mit der Justiz und handelte sich Jugendstrafen auch wegen einschlägiger Delikte ein.
Urteil in Günzburg: 3000 Euro bekommt das Rote Kreuz
Seit Anfang des Jahres hat der Mann wieder einen Job als Gebäudereiniger, muss aber von seinem Verdienst 600 Euro Miete und fast 400 Euro Unterhalt für einen minderjährigen Sohn zahlen und hat etwa 5000 Euro Schulden. Die Staatsanwältin hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstrafe für angemessen, Verteidiger Grob dagegen beantragte maximal zehn Monate, jeweils auf Bewährung.

Ganz so günstig fiel das Urteil von Amtsrichterin Julia Lang dann nicht aus: Unter Einbeziehung einer Geldstrafe verhängte sie zwölf Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zugunsten des Roten Kreuzes. Außerdem bestätigte sie eine sogenannte Adhäsionsklage der Nebenklägerin. Darin wird der Anspruch auf Rückzahlung des Diebstahlwertes ohne den zusätzlichen Aufwand eines zivilrechtliches Verfahren festgelegt. Dem 36-Jährigen gab die Richterin noch auf den Weg, dass er die Geldbuße mit gemeinnütziger Arbeit ableisten könne, sollte er die Raten nicht aufbringen.
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