Vergewaltigung: Angeklagter hält Strafe für zu hoch und legt Revision ein
Plus Das Urteil des Landgerichts wegen der Vergewaltigung in der Ehe gegen einen Günzburger wird angefochten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben es akzeptiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen einen 42-Jährigen aus Günzburg befassen. Das Landgericht Memmingen hatte den Kurden wie berichtet vergangene Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Gegen diese Entscheidung wurde nun Revision zum BGH eingelegt, wie Verteidiger Florian Gerdiken (Günzburg) auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte. Sein Mandant empfindet die Strafe als zu hoch und sei bei der Verkündung „aus allen Wolken“ gefallen. Der 42-Jährige möchte nicht drei Jahre und neun Monate in Haft bleiben, so Gerdiken.
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