Betreiber des Atomkraftwerks Gundremmingen verklagt: Klägerin muss gehen
Plus Im Rechtsstreit einer externen Mitarbeiterin des AKW Gundremmingen gab es einen Vergleich. Nun gibt es nach der Abschaltung aber keine Arbeit mehr für die Frau. Und für anderes Fremdpersonal?
Mit dem Renteneintritt erhält sie eine Betriebsrente für eine fiktive Betriebszugehörigkeit vom 1. April 1985 bis zum 31. Oktober 2021 auf der Basis des Entgelts, das ihr heute als Mitarbeiterin des Kraftwerks zustehen würde. Damit wird sie hinsichtlich der Betriebsrente so gestellt, als ob sie in der Zeit Arbeitnehmerin des Kraftwerks gewesen wäre. Zudem hat sich RWE verpflichtet, 20.000 Euro der im Verfahren entstandenen Kosten zu übernehmen. Das sind die wesentlichen Bestandteile eines Vergleichs, der im langen Rechtsstreit zwischen einer über Partnerfirmen im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen beschäftigten Frau und dem Konzern erzielt wurde, über den unsere Redaktion mehrfach berichtet hat. Ein Ziel hat sie allerdings nicht erreicht: dass man sie dort fest anstellt. Das wird nun zum Problem. Denn von ihrem Arbeitgeber wurde der 58-Jährigen eröffnet, dass die AKW-Betreiber nach der Abschaltung an Silvester keine Arbeit mehr für sie hätten.
Ein RWE-Sprecher hatte dies wohl unabsichtlich bereits vorweggenommen, indem er in einem Statement zum Ausgang des Rechtsstreits von der "ehemaligen" Mitarbeiterin mit Werkvertrag schrieb. Ein Brancheninsider sagte auch, dass er gespannt sei, wie lange der Konzern sie noch bei sich arbeiten lasse. Kraftwerkssprecherin Christina Kreibich bittet nun um Verständnis, dass man sich zu dem Fall nicht äußern könne, "da es nicht unsere Mitarbeiterin ist". Die Firma werde, wie andere Partnerfirmen auch, "allerdings zukünftig in geringerem Umfang von uns beauftragt werden".
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