Zum 1. Juli gilt eine neue Friedhofsgebührensatzung in Ichenhausen. Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger: Die Gebühren für Bestattungseinrichtungen der Stadt Ichenhausen und der Ortsteile steigen. Das hat der Ichenhauser Stadtrat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen. Vorangegangen waren eine Überprüfung und Kalkulation der Gebühren durch den Kommunalen Bayerischen Prüfungsverband. Unter anderem wird die jährliche Grabnutzungsgebühr für einstellige Grabstätten künftig 63 Euro, für zweistellige 124 Euro und für dreistellige Grabstätten 183 Euro betragen.
Ichenhausen