Im zweiten Anlauf verabschiedete der Gemeinderat Kötz den Haushalt für das Jahr 2025. Kämmerin Silvia Quenzer hatte auf Wunsch der Räte noch einmal neu gerechnet. Hauptsächlich deswegen, weil die Räte keine Mehreinnahmen durch die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer generieren wollten und deshalb rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer B von 250 Prozentpunkten auf 225 Prozentpunkte herabsetzten. Mit dieser Entscheidung wird die Vorgabe erfüllt, dass sich die neue Berechnungsgrundlage auf Gemeindeebene aufkommensneutral verhalte.
Kötz
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