Angeklagtem droht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes längere Haft
Plus Ein 25-Jähriger räumt zum Prozessauftakt schwere Übergriffe auf seine Halbschwester ein, bestreitet aber eine Vergewaltigung. Warum eine Verständigung unter den Beteiligten nicht zustande kommt.
Mit einem längeren Aufenthalt im Gefängnis muss ein 25-Jähriger aus dem südlichen Landkreis rechnen, der sich vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Memmingen verantworten muss. Der junge Mann, der bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt, soll seine minderjährige Halbschwester mehrfach sexuell missbraucht und in einem Fall auch vergewaltigt haben, wirft ihm nun die Staatsanwaltschaft vor.
Im Laufe des ersten Verhandlungstags am Montag räumte der Angeklagte die meisten Sexualtaten bis auf die Vergewaltigung ein. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Marco Müller (Augsburg), hatte zum Auftakt des Prozesses vor der Großen Jugendkammer ein Rechtsgespräch beantragt. Bei dieser nicht öffentlichen Erörterung von Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger wird ausgelotet, wie das Verfahren unter bestimmten juristischen Voraussetzungen zügig durchgezogen werden kann. Bei einem vollumfänglichen Geständnis könnte für den Angeklagten eine Haftstrafe zwischen sechs und maximal sieben Jahren in Betracht kommen, informierte Vorsitzender Richter Thomas Hörmann.
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